Produkte zum Begriff Witwenrente:
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Ratgeber Zähne. Was Patienten wissen müssen.
Hilfe bei der Überprüfung der Zahnarztrechnung und der Qualitätskontrolle von Füllungen oder Wurzelbehandlungen.
Preis: 14.90 € | Versand*: 6.95 € -
Unsere Welt in 1000 Bildern. Fakten, Fotos, Wissen.
Was ist Licht? Und wie sieht ein Fledermaus-Skelett aus? Dieses Kindersachbuch mit unglaublichen 1200 Bildern schickt junge Entdecker einmal rund um den Globus und hoch hinauf ins All: Spannende Fakten zu Natur, moderner Technik, Wissenschaft, Geschichte und Kulturen unserer Erde warten darauf, entdeckt zu werden. Lebendige Fotos und kurze, kindgerechte Texte beantworten jede noch so neugierige Frage. Ein bunter Eindruck vom Leben auf der Erde: Vom Vulkanausbruch und der Evolution über die Mondlandung bis hin zu den ältesten Tänzen der Welt. Schluss mit Langeweile: Dank lebendiger Panoramabilder, Querschnitte und cooler Details wird das Durchblättern und Schmökern zum Abenteuer. Erstaunliche Fakten: Wie entstehen die funkelnden Sterne am Himmel? Und was waren die Vorgänger der heutigen Computer? Auf dieser aufregenden Entdeckungsreise bleiben keine Fragen offen. Durch die großen faszinierenden Bilder finden wissbegierige Leser im Handumdrehen die Themen, die sie besonders spannend finden. Wie wäre es mit einer Erkundungstour durch ein Iglu oder durch die wunderschöne Welt einzigartiger Pflanzen? Lebendige Fotos und Illustrationen machen selbst komplexe Inhalte leicht verständlich und bringen großen Lesespaß. (Ab 8 Jahre)
Preis: 26.95 € | Versand*: 6.95 € -
Roboter - Superchecker! - Was willst du heute wissen? Coole Fakten, Steckbriefe und Rekorde
Ob Industrieroboter, Drohnen oder Mars-Rover – Roboter sind einfach faszinierend! Mit diesem Buch kannst du die Welt der Robotik selbst erkunden. Es beantwortet Fragen wie: Was hat es mit künstlicher Intelligenz auf sich? Und wie funktionieren Roboter eigentlich? Die Erklärungen sind gut verständlich und einfach nachzuvollziehen. Besonders cool: Der Band enthält auch einen witzigen Comic über Roboter im Alltag! Ab 7/8 Jahren, 64 Seiten, farbige Bilder, kartoniert, 20 x 24 cm
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Was pflegende Angehörige wissen sollten I Ratgeber Pflege I Antrag Pflegegrad I Pflegezeit
Absicherung, Entlastungen und gleichzeitige Erwerbstätigkeit
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Wird Witwenrente angerechnet?
Witwenrente wird in der Regel auf andere Einkünfte angerechnet, insbesondere auf eigene Rentenansprüche oder Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Die genaue Anrechnung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der eigenen Rente oder des Einkommens. Es gibt Freibeträge, die bei der Anrechnung berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Witwenrente nicht komplett gekürzt wird. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Rentenversicherung oder einem Berater über die genauen Regelungen zur Anrechnung von Witwenrente zu informieren.
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Wann kleine Witwenrente?
Die kleine Witwenrente wird in der Regel an Witwen oder Witwer gezahlt, die nicht mehr erwerbstätig sind und keine große Witwenrente erhalten. Sie wird gewährt, wenn die verstorbene Person in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Zudem muss die Witwe oder der Witwer bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, um Anspruch auf die kleine Witwenrente zu haben. Die genauen Voraussetzungen können je nach individueller Situation variieren, daher ist es ratsam, sich bei der Rentenversicherung oder einem Sozialberater über die konkreten Bedingungen zu informieren.
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Kann Witwenrente verfallen?
Kann Witwenrente verfallen? Die Witwenrente kann unter bestimmten Umständen verfallen, zum Beispiel wenn die Witwe wieder heiratet. In diesem Fall endet in der Regel der Anspruch auf die Witwenrente. Auch wenn die Witwe eine neue Partnerschaft eingeht, kann dies Auswirkungen auf die Witwenrente haben. Es ist daher wichtig, sich über die genauen Voraussetzungen und Regelungen zur Witwenrente zu informieren, um möglichen Verfall zu vermeiden. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten und Risiken abzuwägen.
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Wer bekommt eine Witwenrente?
Eine Witwenrente wird in der Regel an die Ehefrau oder den Ehemann eines verstorbenen Versicherten gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch bestanden hat und der verstorbene Partner in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Auch eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Ehe, dem eigenen Einkommen und eventuellen Rentenansprüchen des verstorbenen Partners. Es ist ratsam, sich bei der Rentenversicherung oder einem Berater über die genauen Voraussetzungen und Ansprüche auf eine Witwenrente zu informieren.
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Wann wird Witwenrente gestrichen?
Die Witwenrente wird in der Regel gestrichen, wenn die Witwe wieder heiratet. Durch die erneute Eheschließung entfällt der Anspruch auf die Witwenrente, da die neue Ehe als Versorgungsmöglichkeit angesehen wird. In einigen Fällen kann die Witwenrente auch wegfallen, wenn die Witwe eine neue Partnerschaft eingeht, die als eheähnlich eingestuft wird. Zudem endet die Witwenrente, wenn die Witwe verstirbt oder die Voraussetzungen für den Bezug der Rente nicht mehr erfüllt. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen und Voraussetzungen für die Witwenrente zu informieren, um mögliche Streichungen zu vermeiden.
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Kann Witwenrente wieder aufleben?
Kann Witwenrente wieder aufleben, wenn die Voraussetzungen dafür erneut erfüllt sind? Dies könnte der Fall sein, wenn die Witwe nach dem Tod ihres Ehepartners wieder heiratet, die neue Ehe jedoch wieder endet. In diesem Fall könnte sie möglicherweise wieder Anspruch auf Witwenrente haben. Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen und Regelungen des jeweiligen Rentensystems zu prüfen, um sicherzustellen, ob die Witwenrente wieder aufleben kann. Es empfiehlt sich, sich an die zuständige Rentenversicherung oder einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden, um eine genaue Auskunft zu erhalten.
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Wie hoch kleine Witwenrente?
Die Höhe der kleinen Witwenrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen des verstorbenen Ehepartners und der eigenen Einkommenssituation. Grundsätzlich beträgt die kleine Witwenrente etwa 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner erhalten hätte. Es gibt jedoch auch Mindest- und Höchstgrenzen, die die Höhe der Witwenrente begrenzen. Um genauere Informationen zur Höhe der kleinen Witwenrente zu erhalten, empfiehlt es sich, direkt bei der Rentenversicherung nachzufragen oder einen Beratungstermin zu vereinbaren.
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Wie wird Witwenrente angerechnet?
Die Witwenrente wird in der Regel auf andere Einkünfte angerechnet, wie beispielsweise eigene Rentenansprüche oder Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Dabei gibt es Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Die genaue Höhe der Anrechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen der Witwe und dem Rentenanspruch des verstorbenen Ehepartners. Es ist wichtig, sich individuell beraten zu lassen, um zu klären, wie die Witwenrente in Ihrem speziellen Fall angerechnet wird.
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