Produkte zum Begriff Betriebsverfassungsgesetz:
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Fitting, Karl: Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz , Zum Werk Dieser Kommentar bietet ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle und genießt in der Praxis gleichermaßen breite Akzeptanz bei Arbeitgebern, Betriebsratsgremien und Arbeitsgerichten. Er ist das bewährte Handwerkszeug für alle, die sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz beschäftigen. Vorteile auf einen Blick schneller Zugriff durch präzisen, praxisbezogenen Stil ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle Erläuterungen aus erster Hand: Das Autorenteam hat das Betriebsverfassungsrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung maßgeblich mitgestaltet Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind unter anderem Ausführungen zum: digitalen Zugangsrecht für Gewerkschaften § 129 BetrVG bzgl. der digitalen BR-Sitzung, Weiterbildungsgesetz und dem neu eingeführten Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III, Lieferkettengesetz und zum Beteiligungsrecht des WA nach § 106 Abs. 2 Nr. 5b BetrVG, Thema Arbeitszeiterfassung. Des Weiteren befasst sich die Neuauflage mit: dem Hinweisgeberschutzgesetz inkl. Meldestelle im Unternehmen und Auswirkungen auf das BetrVG der Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie von Familie und Beruf der Erweiterung der Zuständigkeiten der Antidiskriminierungsstelle der Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinie der mobilen Arbeit und dem Arbeitsschutz der Novellierung des UmwG und dem Gesetz über die Mitbestimmung der ArbN bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung dem BGH-Urteil zur Betriebsratsvergütung neuen Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz und im Recht der Massenentlassung Noch mehr als bisher orientiert sich der Kommentar an den Bedürfnissen der Praxis, u.a. bzgl. der Auswirkung der geänderten Wahlvorschriften (Wahlanfechtungsverfahren). Hinzu kommen Praxisprobleme, wie z.B. Social-Media-Nutzung, Digitalisierung, Arbeitsschutz, Telearbeit, BYOD etc., soweit diese von kollektivrechtlicher Relevanz sind. Zielgruppe Für Betriebsratsgremien, Gewerkschaften, Arbeitgeberseite und deren Verbände, Personalverantwortliche, Arbeitsgerichte, Anwaltschaft sowie die gesamte arbeitsrechtliche Praxis und Wissenschaft. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 95.00 € | Versand*: 0 € -
Klebe, Thomas: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) , Der Basiskommentar zum BetrVG - Die Grundausstattung für jeden Betriebsrat. Mit dem entscheidenden Plus Vorteile auf einen Blick: Fokus auf die Belange von Betriebsräten Hinweise zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Basis aktueller Rechtsprechung Konkrete Empfehlungen für die betriebliche Praxis Der Basiskommentar ist das bewährte Handwerkszeug für jedes Betriebsratsmitglied. Prägnant und gut verständlich erläutert er das gesamte Betriebsverfassungsgesetz, bringt die Rechtsprechung auf den Punkt und bietet eine Vielzahl praktischer Ratschläge und ganz konkreter Hinweise. Der Basiskommentar zeichnet sich durch seine verlässliche Orientierung an den Interessen der Beschäftigten und deren Vertretung im Betriebsrat aus. Schwerpunkt der neuen, 23. Auflage sind neue Regelungen zur Betriebsratsvergütung, Initiativrecht bei der Arbeitszeiterfassung, Fragen zur Mitbestimmung beim Hinweisgeberschutzgesetz und die Themen rund um Transformation, KI und Digitalisierung. Die neuen Kernthemen: Neue Regelungen zur Betriebsratsvergütung Initiativrecht bei der Arbeitszeiterfassung Umgang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz Virtuelle/hybride Betriebsversammlungen Neuere technische Anwendungen wie ChatGPT und Metaverse Beteiligung bei beruflicher Weiterbildung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Auswirkungen auf den Wirtschaftsausschuss Erfahrungen aus den letzten Betriebsratswahlen Autoren und Autorin: Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt bei Apitzsch - Schmidt - Klebe, Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am BAG, langjährig Justitiar der IG Metall Jürgen Ratayczak, Funktionsbereich Betriebs- und Mitbestimmungspolitik beim Vorstand der IG Metall, Rechtsanwalt, ehrenamtlicher Richter am BAG Micha Heilmann, Rechtsanwalt bei dka Rechtsanwälte | Fachanwälte, Berlin, ehrenamtlicher Richter am BAG, langjährig Leiter der Rechtsabteilung der Gewerkschaft NGG Sibylle Spoo, Rechtsanwältin, langjährig Leiterin Bereich Mitbestimmung im Fachbereich Telekommunikation, Informationstechnologie der ver.di-Bundesverwaltung , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 € -
Däubler, Wolfgang: BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz , Das große Standardwerk für die Mitbestimmung - mit jährlichen Online-Aktualisierungen! Vorteile auf einen Blick: . Mit erster Kommentierung zum neuen Betriebsrätevergütungsgesetz . Fundierte Lösungen, auch zu neuen Themen und Rechtsfragen . Zugriff auf jährlich aktualisierte Online-Version Die Arbeit der Betriebsräte ist durch die Digitalisierung komplexer geworden. Die Einführung von KI und ChatGPT sowie der Trend zur weiteren Automatisierung in nahezu allen Arbeitsbereichen bringen neue Herausforderungen für die Mitbestimmung. Die Autoren stellen sich den neuen Entwicklungen, ordnen sie betriebsverfassungsrechtlich ein und entwickeln eigenständige Lösungen, wo noch keine klaren Regeln bestehen. Alle Teile des Kommentars wurden aktualisiert. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind auf dem Stand von September 2023 verarbeitet. Die geplanten Neuregelungen zur Betriebsrätevergütung, die voraussichtlich noch im ersten Quartal 2024 beschlossen werden, sind bereits umfassend berücksichtigt. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird die Online-Version angepasst. Kernthemen der Neuauflage sind: . Neuregelungen zur Betriebsrätevergütung . Mitbestimmung beim Hinweisgeberschutzgesetz . Arbeitszeiterfassung und Initiativrecht des Betriebsrats . Initiativrecht des Betriebsrats bei technischen Einrichtungen . Mitbestimmung bei KI, insbesondere ChatGPT und Metaverse . Digitalisierung der Gewerkschaftsarbeit im Betrieb . Details zu Online-Betriebsratssitzungen . Erste Rechtsprechung zur neuen Wahlordnung Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Peter Berg, Rechtsanwalt in Düsseldorf, Sozietät Schwegler Rechtsanwälte Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht, Lehrbeauftragter an der Universität Kassel Dr. Wolfgang Däubler, Prof. für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen Dr. Olaf Deinert, Prof. für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Göttigen, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Lisa Dornberger, Juristin in Wiesbaden Jochen Homburg, Rechtsanwalt und Tarifsekretär beim Vorstand der IG Metall Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht, ehem. Justiziar der IG Metall Ralf Trümner, Rechtsanwalt in Oldenburg, Partner der Sozietät Schwegler Rechtsanwälte Dr. Peter Wedde, Prof. für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences und wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting in Wiesbaden Dr. Johanna Wenckebach, Leiterin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Frankfurt am Main Der »BetrVG - Kommentar für die Praxis« ist Bestandteil der Online-Module: Betriebsratswissen online Arbeitnehmerberatung online , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Welche Aufgabe hat das Betriebsverfassungsgesetz?
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben und Unternehmen. Es legt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fest und regelt die Bildung von Betriebsräten. Ziel des Gesetzes ist es, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten bei betrieblichen Entscheidungen zu stärken. Es soll außerdem für eine geregelte und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorgen und so das Betriebsklima verbessern. Letztendlich dient das Betriebsverfassungsgesetz der Sicherung von sozialen Standards und der Förderung einer partnerschaftlichen Arbeitsbeziehung.
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Wo gelten die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetz?
Die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes gelten in Deutschland für Betriebe und Unternehmen, in denen mindestens fünf ständige Arbeitnehmer beschäftigt sind. Das Gesetz regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in betrieblichen Angelegenheiten und schafft somit eine Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es legt unter anderem fest, welche Rechte und Pflichten Betriebsräte haben und regelt die Bildung von Betriebsräten. Das Betriebsverfassungsgesetz ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte und zur Förderung einer guten Arbeitsbeziehung im Betrieb.
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In welchen Betrieben gilt das Betriebsverfassungsgesetz?
Das Betriebsverfassungsgesetz gilt in Deutschland für alle Betriebe, in denen mindestens fünf ständige Arbeitnehmer beschäftigt sind. Es regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in betrieblichen Angelegenheiten und schafft somit eine Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Gesetz gilt sowohl für private als auch öffentliche Betriebe, unabhhängig von ihrer Rechtsform. Es soll die Rechte der Arbeitnehmer stärken und eine geregelte Interessenvertretung im Betrieb sicherstellen. In Betrieben, in denen das Betriebsverfassungsgesetz gilt, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter zusammenarbeiten, um eine gute Arbeitsatmosphäre und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
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Welcher Sachverhalt ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt?
Im Betriebsverfassungsgesetz sind die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben geregelt. Es regelt unter anderem die Bildung von Betriebsräten, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei bestimmten Entscheidungen, das Streikrecht und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Das Gesetz soll die Interessen der Arbeitnehmer schützen und eine geregelte Zusammenarbeit im Betrieb gewährleisten. Es ist somit ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts in Deutschland.
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Was wird durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt?
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben und Unternehmen. Es legt die Rechte und Pflichten der Betriebsräte fest, die die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Zudem regelt es die Bildung von Betriebsräten, die Durchführung von Betriebsversammlungen und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Gesetz dient dazu, die Arbeitsbeziehungen zu regeln, Konflikte zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
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Was ist im Betriebsverfassungsgesetz nicht geregelt?
Im Betriebsverfassungsgesetz sind die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf die Mitbestimmung und Mitwirkung im Betrieb geregelt. Es legt unter anderem fest, wie Betriebsräte gewählt werden, welche Mitbestimmungsrechte sie haben und wie Betriebsvereinbarungen zustande kommen. Allerdings regelt das Betriebsverfassungsgesetz nicht alle Aspekte des Arbeitsverhältnisses, wie zum Beispiel die konkrete Arbeitszeitgestaltung, die Höhe des Gehalts oder die Urlaubsregelung. Auch Fragen zur Kündigung, zum Arbeitszeugnis oder zur Arbeitsplatzgestaltung sind nicht im Betriebsverfassungsgesetz enthalten. Für diese Themen gibt es andere gesetzliche Regelungen, wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch oder das Tarifvertragsgesetz. Unternehmen müssen daher neben dem Betriebsverfassungsgesetz auch diese anderen Gesetze beachten, um ein rechtssicheres Arbeitsverhältnis zu gewährleisten.
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Welcher Sachverhalt ist im Betriebsverfassungsgesetz BetrVG geregelt?
Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben geregelt. Es regelt unter anderem die Bildung von Betriebsräten, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Das BetrVG legt auch fest, wie Betriebsversammlungen abgehalten werden sollen und regelt den Schutz von Betriebsratsmitgliedern vor Benachteiligungen durch den Arbeitgeber. Letztendlich soll das Betriebsverfassungsgesetz die Interessen der Arbeitnehmer stärken und eine geregelte Zusammenarbeit im Betrieb gewährleisten.
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In welchen Betrieben gilt das Betriebsverfassungsgesetz nicht?
Das Betriebsverfassungsgesetz gilt grundsätzlich in allen Betrieben, in denen mindestens fünf ständige Arbeitnehmer beschäftigt sind. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, in denen das Betriebsverfassungsgesetz nicht gilt. Dazu gehören beispielsweise Betriebe von öffentlichen Verwaltungen, Religionsgemeinschaften, politischen Parteien und privaten Haushalten. Auch leitende Angestellte, die keine Weisungen erhalten und maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung haben, fallen nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz. In diesen Fällen gelten andere Regelungen oder es besteht keine Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung.
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